PYYA
Entwurf: Dieser Text wurde von einer Vorlage abgeleitet und auf PYYA angepasst, aber noch nicht anwaltlich geprüft oder freigegeben. Er ist nicht als endgültige Rechtsgrundlage zu verwenden, bis das erfolgt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026 · Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft

Diese AGB regeln die zahlungspflichtigen Vorgänge auf PYYA: die Finanzierung von Kampagnen durch Clients und die Auszahlung von Verdiensten an Clipper. Sie ergänzen unsere Nutzungsbedingungen, die für die Nutzung der Plattform insgesamt gelten. Bei Widersprüchen zwischen beiden Dokumenten gehen diese AGB für die hier geregelten Zahlungsvorgänge vor.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen PYYA (Einzelunternehmen, Inhaber Christopher Binder), Duburgerstr. 9, 24939 Flensburg (nachfolgend „PYYA“) und registrierten Nutzern über die entgeltlichen Funktionen der Plattform - insbesondere die Finanzierung von Kampagnen (Clients) und die Auszahlung von Verdiensten (Clipper).

PYYA ist ausschließlich technischer Vermittler und Zahlungsabwickler zwischen Clients und Clippern. PYYA wird nicht selbst Vertragspartner der zwischen Client und Clipper im Rahmen einer Kampagne wirtschaftlich entstehenden Leistungsbeziehung; ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Client und Clipper wird durch die Nutzung der Plattform jedoch nicht begründet - Ansprüche auf Vergütung richten sich ausschließlich nach dem in der Kampagne hinterlegten Vergütungsmodell und werden über PYYA abgewickelt.

2. Kampagnen: Erstellung und Status

Ein Client kann eine Kampagne mit Briefing, Rohmaterial, Plattform- und Sprachauswahl sowie einem geplanten Budget anlegen. Eine neu angelegte Kampagne erhält zunächst den Status „Entwurf“ und ist ausschließlich über einen direkten Link erreichbar - noch nicht öffentlich auffindbar und noch nicht für Clipper beitretbar.

Das beim Anlegen angegebene Budget ist eine unverbindliche Zielgröße. Ein tatsächliches, für Clipper-Vergütung verfügbares Budget entsteht erst durch eine erfolgreiche Zahlung nach Ziffer 3.

Ein Client kann eine eigene Kampagne jederzeit pausieren (vorübergehend aus der öffentlichen Liste entfernen, über den Link aber weiter erreichbar) oder löschen (Status „Gelöscht“, Kampagne bleibt aus Dokumentationsgründen in der Datenbank erhalten, ist aber über keinen Link mehr öffentlich abrufbar). PYYA kann eine Kampagne aus denselben Gründen sowie bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen pausieren oder löschen.

Gibt ein Client beim Anlegen ein Enddatum an, wird die Kampagne an diesem Tag automatisch auf den Status „Abgeschlossen“ gesetzt und ist danach nicht mehr für neue Einreichungen erreichbar; noch nicht verbrauchtes Budget wird dabei automatisch zurückerstattet (siehe Ziffer 5). Ohne Enddatum läuft eine Kampagne unbefristet weiter, bis das Budget vollständig verbraucht ist (in diesem Fall gibt es kein Restbudget mehr zu erstatten) oder der Client sie selbst löscht.

3. Zahlung und Freischaltung des Budgets

Die Zahlung eines Kampagnenbudgets erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte bzw. SEPA-Lastschrift). Mit erfolgreichem Zahlungseingang wird der gezahlte Betrag dem Kampagnenbudget gutgeschrieben.

Die erste erfolgreiche Zahlung schaltet eine Kampagne vom Status „Entwurf“ auf „Aktiv“ frei - erst ab diesem Zeitpunkt ist die Kampagne öffentlich auffindbar und für Clipper beitretbar. Weitere Zahlungen erhöhen lediglich das bestehende Budget, ohne den Status erneut zu ändern.

Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Client als Verbraucher handelt, bzw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Client als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

4. Keine Erfolgsgarantie

PYYA schuldet keine bestimmte Anzahl an Views, Teilnehmern, eingereichten Clips oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne. Das Kampagnenbudget dient ausschließlich der Vergütung tatsächlich eingereichter und freigegebener Clips gemäß dem gewählten Vergütungsmodell (pro 1.000 Views, Flatrate pro Clip, oder eine Kombination).

Ob und in welchem Umfang Clipper einer Kampagne beitreten und Clips einreichen, liegt außerhalb des Einflussbereichs von PYYA.

5. Verbleibendes Budget

Löscht ein Client eine Kampagne oder wird sie beim Erreichen eines gewählten Enddatums automatisch abgeschlossen (siehe Ziffer 2), wird das zu diesem Zeitpunkt noch nicht für Vergütungen verbrauchte Budget automatisiert über Stripe an das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. Die bei der jeweiligen Aufladung einbehaltene Plattformgebühr (siehe Ziffer 7) wird dabei nicht anteilig mit zurückerstattet, da sie sich auf den Einzahlungsvorgang selbst und nicht auf den späteren Verbrauch des Budgets bezieht.

Sind zu diesem Zeitpunkt noch Clips in Prüfung oder Gegenstand einer laufenden Anfechtung, wird ein Betrag in Höhe der bei diesen Clips im Falle einer Freigabe noch entstehenden Pauschalvergütung von der Rückerstattung zurückbehalten, bis über diese Clips entschieden ist; nur der danach verbleibende Überschuss wird erstattet.

Ein Pausieren einer Kampagne (im Unterschied zum Löschen oder automatischen Abschließen) löst keine Rückerstattung aus - das Budget bleibt reserviert, da eine pausierte Kampagne jederzeit fortgesetzt werden kann.

Schlägt eine Rückerstattung im Einzelfall technisch fehl (z. B. aufgrund eines Fehlers bei der Zahlungsabwicklung), wird die Kampagne dennoch gelöscht bzw. abgeschlossen; der Client wird nach Möglichkeit über den Fehlschlag informiert und kann sich in diesem Fall an den Support wenden.

6. Vergütung und Auszahlung der Clipper

Reicht ein Clipper einen Clip zu einer Kampagne ein und wird dieser freigegeben, entsteht ein Vergütungsanspruch nach dem in der Kampagne hinterlegten Modell. Bei Pauschalvergütung entsteht der Anspruch mit Freigabe; bei Vergütung nach Views wächst der Anspruch mit den erfassten View-Zahlen, gedeckelt auf das jeweils verbleibende Kampagnenbudget.

Voraussetzung für eine Auszahlung ist ein abgeschlossenes Stripe-Connect-Onboarding des Clippers. Ohne abgeschlossenes Onboarding kann PYYA keine Auszahlung vornehmen; ein bereits entstandener Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt und wird nachgeholt, sobald das Onboarding abgeschlossen ist.

Ein Clipper kann sich sein verfügbares Guthaben selbst auszahlen lassen, sobald ein Mindestbetrag von 10 € erreicht ist. Alternativ kann PYYA Auszahlungen mehrerer Clipper gebündelt veranlassen.

Schlägt eine Auszahlung fehl (z. B. weil das Stripe-Connect-Onboarding zum Zeitpunkt des Versuchs noch nicht abgeschlossen war), bleibt der zugrunde liegende Vergütungsanspruch bestehen und wird bei einem erneuten Auszahlungsversuch automatisch berücksichtigt.

7. Plattformgebühr

PYYA erhebt eine Plattformgebühr an zwei Stellen: bei der Aufladung eines Kampagnenbudgets und bei der Auszahlung von Verdiensten an Clipper.

Bei der Aufladung eines Kampagnenbudgets behält PYYA aktuell 12 % des eingezahlten Betrags ein; nur der verbleibende Nettobetrag wird dem Kampagnenbudget gutgeschrieben und steht für Clipper-Vergütungen zur Verfügung.

Bei der Auszahlung von Clipper-Verdiensten wird eine gestaffelte Gebühr einbehalten, die sich nach dem rollierenden Verdienst des jeweiligen Clippers in den letzten 30 Tagen richtet: aktuell 8 % bis 300 €, 6 % ab 300 € und 4 % ab 1.500 € rollierendem 30-Tage-Verdienst. Die Einstufung wird bei jeder Auszahlung neu ermittelt, sodass auch nachlassende Aktivität wieder zu einer höheren Gebühr führen kann.

Die genannten Prozentsätze und Schwellenwerte sind aktuelle Voreinstellungen. PYYA behält sich vor, diese im angemessenen Rahmen anzupassen; über wesentliche Änderungen werden Nutzer vorab informiert.

Mit einzelnen Firmen oder Clippern kann PYYA abweichende, individuell vereinbarte Gebührensätze festlegen (z. B. im Rahmen besonderer Vereinbarungen). Für alle übrigen Nutzer gelten die vorstehend genannten allgemeinen Sätze unverändert.

8. Zahlungsstörungen

Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie von der kartenausgebenden Bank zurückgebucht, wird das entsprechende Kampagnenbudget nicht gutgeschrieben bzw. wieder rückgängig gemacht. Kosten fehlgeschlagener Zahlungsvorgänge, die der Client zu vertreten hat, trägt der Client.

9. Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen (dort Ziffer 10) entsprechend, insbesondere für Störungen der Zahlungsabwicklung, die auf Handlungen oder Unterlassungen von Stripe oder eines anderen von PYYA eingesetzten Zahlungsdienstleisters beruhen und außerhalb des Einflussbereichs von PYYA liegen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.

Änderungen dieser AGB werden Nutzern in angemessener Form angekündigt und gelten für ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossene Zahlungsvorgänge.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.